Nachweis Masernimpfung bei Neuanmeldung

Seit März 2020 müssen Eltern, deren Kinder neu aufgenommen werden, nach­weisen, dass diese gegen Masern geimpft sind.

Bitte legen Sie der Voranmeldung eine entsprechende Bescheinigung des Arztes bei.

Bitte beachten Sie, dass Kinder, bei denen kein Nachweis vorliegt, nicht aufgenommen werden können.